Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Shyann Networks oHG (Stand: 08.2006)
Shyann Networks oHG im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma
Shyann Networks oHG
Lederstraße 15
22525 Hamburg
Gesellschafter
C. Manuel de Matos Sousa und Markus Sander
Allen Lieferungen und Leistungen von Shyann Networks oHG liegen diese
Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
Entgegenstehende Geschäfts - bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden
hiermit zurückgewiesen.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsdingungen abweichende Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher
Bezugnahme auf die Abänderung.
AGB – Teil A – Allgemeiner Teil und Lizenzbestimmungen
§1 Vertragsbestandteile und Definitionen
1.1 Es gelten im Falle von Widersprüchen in der hier aufgeführten Reihenfolge:(a) Das/die letzte aktuelle schriftliche Angebot/Auftragsbestätigung der SHYANN NETWORKS OHG.
(b) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SHYANN NETWORKS OHG, gegliedert in die Teile
- Teil B Lizenzbestimmungen für Software
- Teil C (Verkauf von Software),
- Teil D (Softwarepflegevertrag),
- Teil E Datenschutzerklärung für die Auftragsdatenerklärung,
- Teil F Kaufvertrag für Hardware
- Teil G Wartungsvertrag Hardware und Netzwerke
(c) Dieser Vertragstext. Dieser Vertragstext beinhaltet die Regelungen, die grundsätzlich für alle vorgenannten Verträge anwendbar sind, aber aus Gründen der Vereinfachung in diesem Teil aufgeführt werden.
1.2 Abwehrklausel
Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne
ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die
verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart.
An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts.
Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im
Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen
Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die
vorliegenden Geschäftsbedingungen.
1.3 Garantievereinbarungen
Sofern Garantievereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Kunden zustande kommen, gelten
dessen AGB. Sofern SHYANN NETWORKS OHG Standardsoftware von einem Hersteller liefert, nach
dessen AGB der Abschluss eines Lizenzvertrags direkt zwischen dem Kunden und dem Hersteller
erforderlich ist, um weitere Software Releases (Patches, Updates, Upgrades) zu erhalten, werden
dessen Lizenzbestimmungen in den Vertrag einbezogen.
1.4 Definitionen
(a) Software bezeichnet die von SHYANN NETWORKS OHG erstellte Software in der angebotenen
Version, die in der jeweils beschriebenen Systemumgebung ablauffähig ist. Bitte beachten Sie die
Angaben des Angebots. Die Softwareversionen richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses aktuellen Version.
(b) Angepasste Software: Die Software, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses gesondert für den
Kunden erstellt wird.
(c) Systemumgebung: Der Begriff Systemumgebung bezeichnet die zum Betrieb der Software
erforderliche Hardware und Software. Es gelten grundsätzlich die Systemvoraussetzungen, die im
Angebot genannt werden.
(d) Fehlerklassen: Auftretende Fehler werden von den Parteien einvernehmlich als betriebsverhindernde,
betriebsbehindernde, betriebseinschränkende oder sonstige Fehler eingeordnet.
(aa.) Ein betriebsverhindernder Fehler liegt vor, wenn die Nutzung eines gepflegten Produkts
beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Antwortzeiten
unmöglich ist.
(bb.) Ein betriebsbehindernder Fehler liegt vor, wenn die Nutzung eines gepflegten Produkts nur
stark eingeschränkt möglich ist und die Fehlfunktion nicht durch vertretbare organisatorische
Maßnahmen umgangen werden kann.
(cc.) Ein betriebseinschränkender Fehler liegt vor, wenn das Produkts in wesentlichen Teilen verwendet werden kann, aber Fehler vorliegen, die ein Arbeiten mit dem Programm mittelfristig unmöglich machen.
(dd.) Nicht wesentliche, sonstige Fehler sind leichte Fehler, die keine entscheidende Auswirkung auf
die Nutzbarkeit der Produkt haben.
§2 Gefahrübergang / Höhere Gewalt
2.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Abnahme / Übergabe auf den Kunden über. Der Kunde sorgt vor diesem Zeitpunkt durch technische und organisatorische Maßnahmen für eine Sicherung des Wirtschaftsgutes (Verwahrpflicht) und verpflichtet sich, von SHYANN NETWORKS OHGleihweise überlassene Gegenstände und Datenträger in ausreichendem Maße zu versichern und gegen unbefugte Nutzung zu sichern.
2.2 Wird die SHYANN NETWORKS OHG an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von
unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die sie trotz der ihr zumutbaren Sorgfalt
nicht abwenden kann und nicht zu vertreten hat, z.B.
– Betriebsstörungen,
– behördliche Eingriffe,
– Energieversorgungsschwierigkeiten,
– Streik oder Aussperrung, die SHYANN NETWORKS OHG nicht mutwillig herbeiführt
sei es, dass diese Umstände im Bereich der SHYANN NETWORKS OHG oder im Bereich ihrer
Lieferanten eintreten, verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die
Lieferfrist in angemessenem Umfang, maximal aber um die Zeitspanne von acht Wochen.
2.3 Wird durch die oben genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, den die
SHYANN NETWORKS OHG nicht zu vertreten hat, so werden beide Seiten von ihren Leistungspflichten
befreit.
§ 3 Vergütung
3.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem letzten Angebot / der Auftragsbestätigung der SHYANN NETWORKS OHG.
3.2 Alle Zahlungsmodalitäten wie Teilzahlungen, Rabatte, Skonti etc. sind in der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot geregelt.
3.3 Reisekosten und Spesen sind - soweit nicht anders vereinbart - gesondert zu vergüten.
3.4 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und sind zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen.
3.5 Die Aufrechnung mit anderen als von SHYANN NETWORKS OHG unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
3.6 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem
Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
§ 4 Vorbehalt und Eigentumsvorbehalt
I. Vorbehalt der Übertragung der Nutzungsrechte
4.1 Die SHYANN NETWORKS OHG behält sich die Übertragung der Nutzungsrechte und aller
anderen gewerblichen Schutzrechte der dem Kunden gelieferten Leistungsergebnisse wie insbesondere
Software, Pflichtenhefte, Dokumentationen, Know-How, etc. bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
zum Zeitpunkt der Auslieferung bestehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei
Bezahlung durch Scheck oder Wechsel gilt der Vorbehalt bis zu deren Einlösung. Die vorgenannten
Rechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung auf den Kunden über.
4.2 Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden sowie bei einer erheblichen Verletzung von
Sorgfalts- oder Obhutspflichten gilt die Geltendmachung des Vorbehalts durch SHYANN NETWORKS
OHG nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, SHYANN NETWORKS OHG teilt dies dem Kunden
ausdrücklich mit.
4.3 Bei Geltendmachung des Vorbehalts durch SHYANN NETWORKS OHG erlischt das Recht des
Kunden zur Weiterverwendung der Software oder der anderen Leistungsergebnisse, es sei denn,
SHYANN NETWORKS OHG teilt dem Kunden etwas anderes mit. Sämtliche vom Kunden angefertigten
Programmkopien müssen in diesem Fall gelöscht werden.
II. Eigentumsvorbehalt
4.4 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Hardware
geht erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Kunden über. Der
Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern.
4.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn
Shyann teilt dem Kunden etwas anderes mit.
4.6 Der Kunde hat die Verpflichtung, die Vorbehaltsware unentgeltlich zu verwahren und diese auf
eigene Kosten im ordnungsgemäßen Zustand zu halten und gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden zu versichern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind sofort anzuzeigen.
4.7 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware an die Shyann ab.
§ 5 Haftung
5.1 Eine Nutzung des Systems im Produktivbetrieb durch den Kunden, die nicht von Shyann gebilligt wurde und die vor einer Abnahme und damit einem gemeinsamen Test der Produkte erfolgt, geschieht ausschließlich auf Risiko des Kunden.5.2 Dem Kunden obliegt außerdem die Pflicht, alle Daten der Systemumgebung, in der die gelieferte Software produktiv genutzt wird, mindestens einmal täglich zu sichern. Die Datensicherung hat nach dem aktuellen Stand der Technik zu erfolgen. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass er mit den gesicherten Daten binnen angemessener Zeit wieder im Produktivbetrieb arbeiten kann.
5.3 Die Haftung der SHYANN NETWORKS OHG für die Wiederherstellung von Daten wird der Höhe
nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, wenn sie in der
von der Kunde angegebenen Art und Weise gesichert werden oder in sonstiger Weise aus
maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
5.4 Die Haftung wegen Schäden, die infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht werden, wird der
Höhe nach von den Parteien individuell im jeweiligen Vertrag festgelegt. Bei Fehlen einer solchen
Vereinbarung ist sie auf die typische, bei Eingehung des Vertrags ersichtliche Schadenshöhe beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden, die sich aus einer Verletzung von Leib, Leben
und/oder Gesundheit und/oder der Verletzung einer Garantiezusage ergeben und/oder die vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls
unberührt.
5.5 Die Kompatibilität der gelieferten Produkte zu bestehenden Hard- wie auch
Softwarekonfigurationen des Kunden wird nur zu dem ausdrücklich in dem Angebot erwähnten System
gewährleistet.
5.6 SHYANN NETWORKS OHG übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der Software zu
anderen Hardware- oder Softwarekonfigurationen des Kunden, die nach der Bestellung durch den
Kunden geändert wurden. Ebenso wenig wird eine Haftung für die Kompatibilität simultan gelieferter
Systeme gewährleistet.
5.7 Schadensersatzansprüche, die wegen eines Fehlers eines Produktes geltend gemacht werden,
verjähren 12 Monate nach der Abnahme der Software. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei
Schäden, die sich aus einer Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit und/oder der Verletzung einer Garantiezusage ergeben und/oder die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
§ 6 Dienstverträge
6.1 Diese Regelung ist insbesondere anzuwenden, wenn die Shyann Beratungsleistungen erbringt oder dass vereinbart wurde, dass dem Kunden Arbeitsleistungen der Shyann zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt werden und dabei die Projektführung, das Change Management und die Systemverantwortung für die Realisierung des Projekts dem Kunden obliegen.6.2 Im Auftrag ist insbesondere zu regeln:
a. der Inhalt der Leistung,
b. der Leistungsort,
c. die angestrebte Dauer des Auftrags,
d. Einzelfragen der Vergütung,
e. Umfang der Dokumentation der Leistung,
f. Einzelfragen der Übernahme oder Abnahme der Leistung,
g. erforderliche Mitwirkungspflichten des Kunden.
6.3 Die jeweiligen Aufgaben können auch während der Realisierung im Auftrag des Kunden geändert
werden, Änderungen sind jedoch gesondert schriftlich mit dem Kunden zu vereinbaren.
6.4 Für Dienstverträge sind ausschließlich die Regelungen des Teil A anwendbar.
§ 7 Geheimhaltung
7.1 Beide Parteien sichern sich gegenseitig zu, dass sie während der Laufzeit dieses Vertrages und zwei Jahre danach alle Informationen, Dokumente und Daten, die ihnen von der anderen Vertragspartei zur Kenntnis gebracht worden bzw. im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangt sind und dienicht explizit als ıoffen„ gekennzeichnet oder deklariert sind (ıvertrauliche Informationen„), als ihnen anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln und sie weder aufzeichnen noch an Dritte weitergeben oder verwerten, solange und soweit diese Informationen, Dokumente und Daten den Parteien bereits vorher
ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
(a.) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies eine der Parteien zu vertreten hat, oder
(b.) einer der Parteien von einem Dritten rechtmäßiger weise ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt bzw. überlassen werden oder von dem überlassenen Unternehmen zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind, oder
(c.) nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung offen gelegt werden müssen, wenn der offenlegenden Vertragspartei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird.
7.2 Beide Parteien sowie die mit ihnen gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmen sind verpflichtet und werden ihre Mitarbeiter verpflichten, die bei der Durchführung des vorliegenden Vertrages bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des jeweiligen Vertragspartners vertraulich zu behandeln und
insbesondere Unterlagen nicht Dritten zugänglich zu machen.
7.3 Auf Verlangen werden beide Parteien bei Beendigung der Zusammenarbeit alle vertraulichen Informationen unwiederbringlich löschen oder an die jeweils andere Vertragspartei zurückgeben. Auf Anfrage einer Vertragspartei ist die Löschung schriftlich zu bestätigen. Die Verpflichtungen nach diesem
Abschnitt zur Geheimhaltung und Datenschutz bleiben auch nach Beendigung dieses Rahmenvertrages oder vollständigen Abwicklung des Vertrags bestehen.
7.4 SHYANN NETWORKS OHG hat ferner sicherzustellen, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung und Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis
ist vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit der Mitarbeiter vorzunehmen und dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen. Das Gleiche gilt für Mitarbeiter von eingeschalteten Subunternehmern.
§ 8 Abwerbeverbot
8.1 Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die
Einstellung, direkte Beauftragung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern, auch ehemaligen
Mitarbeitern der anderen Partei ohne vorherige Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners
während der Vertragsbeziehung und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung der
Zusammenarbeit. Zu unterlassen ist ebenfalls die unter Verletzung der Regeln des lauteren
Wettbewerbs erfolgende Abwerbung der Mitarbeiter. Der Kunde verpflichtet sich, mit den mit ihm nach
§ 15 AktG verbundenen Unternehmen und im Falle dessen, dass SHYANN NETWORKS OHG als
Subunternehmerin tätig wird, auch mit seinem Kunden eine dem Regulierungsinhalt dieser Klausel
gleichartige Vereinbarung zu treffen.
8.2 Bei Verletzung einer der oben genannten Bestimmungen wird für jeden Einzelfall eine Zahlung an
den geschädigten Partner in Höhe von 100.000,00 € fällig. Die Geltendmachung weiterer
Schadensersatzansprüche bleibt davon unberührt.
§ 9 Allgemeines
9.1 Sollte eine Bestimmung des Rahmenvertrags oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.9.2 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Garantiezusagen und Abmachungen, sind schriftlich niederzulegen.
9.3 Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
9.4 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
AGB – Teil B – Lizenzbestimmungen für die gelieferte Software
§ 1 Gegenstand der Lizenzbedingungen
1.1 Der Gegenstand der Lizenzbedingungen ergibt sich aus dem letzten Auftrag / der letzten
Auftragsbestätigung der SHYANN NETWORKS OHG.
1.2 Diese Lizenzbedingungen gelten ebenso für sämtliche folgende Versionen der Softwareprodukte,
einschließlich Vollversionen, Upgrades und Updates und anderen Releases. Ebenso erfasst sind – sofern
vom Schutz des Urheberrechts erfasst – Dokumentationen und Bedienungsanleitungen.
1.3 Sofern proprietäre Software eines Lieferanten Gegenstand des Vertrags ist, werden dem Kunden
die Lizenzbestimmungen des Lieferanten übergeben. Der Kunde hat diese Lizenzbestimmungen vor dem
Vertragsabschluss zur Kenntnis zu nehmen und anzuerkennen, anderenfalls steht SHYANN NETWORKS
OHG das Recht zu, den Vertrag zu kündigen.
1.4 Sofern nicht-proprietäre Software (OPEN SOURCE) Gegenstand des Vertrags ist, beschränkt sich
die Funktion der SHYANN NETWORKS OHG in diesen Fällen darauf, dem Kunden den besten Weg zur
Beschaffung der Software zu benennen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine
Verwendung und Bearbeitung der nicht-proprietären Software nur möglich ist, wenn der Kunde die
Vertragsbedingungen, die der Nutzung der nicht-proprietären Software zugrunde liegen, voll umfänglich
beachtet. SHYANN NETWORKS OHG wird den Kunden bei Bedarf über bestehende
Nutzungsbeschränkungen hinweisen. SHYANN NETWORKS OHG wird im Falle einer Bearbeitung solcher
Software nur im Auftrag des Kunden tätig. Der Kunde selbst ist ıAuthor„ im Sinne der
Vertragsbedingungen, die der Verwendung der nicht-proprietären Software zugrunde liegen und wird
SHYANN NETWORKS OHG von allen Schäden freihalten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde diese
Vertragsbedingungen nicht einhält.
§ 2 Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte an den SHYANN NETWORKS OHG Software Produkten
2.1 Die Software Produkte der SHYANN NETWORKS OHG sind durch Urheberrechtsgesetze und Bestimmungen internationaler Übereinkommen sowie sonstige Gesetze zum Schutze des geistigen Eigentums und von Geschäftsgeheimnissen geschützt. Die SHYANN NETWORKS OHG und seineVorlieferanten sind Inhaber sämtlicher Rechte, insbesondere der Urheberrechte an den Software Produkten. Die Verletzung dieser Schutzrechte stellt eine wesentliche Rechtsverletzung dar, gegen die die SHYANN NETWORKS OHG alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird.
2.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die auf den Software Produkten einschließlich der Dokumentation angebrachten Schutzrechtshinweise, insbesondere Copyright-Vermerke oder Marken sowie Seriennummern, zu verändern oder zu entfernen.
2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Lizenzcodes, d. h. Codes, die den Zugang zu den Software Produkten ermöglichen, oder andere Sicherungsmechanismen aufzubrechen, zu entfernen, zu umgehen oder in sonstiger Weise zu beeinträchtigen.
§ 3 Umfang der Nutzungsrechte des Kunden
3.1 Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches Recht, die ihm überlassenen Software Produkte zur bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung zum eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen. Nutzung zum eigenen Gebrauch im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebsbedeutet, dass die Software Produkte durch Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter des Kunden zur Verarbeitung der Daten des Kunden vervielfältigt werden dürfen. Sonstigen Dritten darf Zugang zu den Software Produkten nur in dem Umfang gewährt werden, der zur Änderung von Daten des Kunden notwendig ist.
3.2 Für die Einhaltung der Lizenzbedingungen durch die Tochterunternehmen ist der Kunde verantwortlich.
3.3 Die Software-Produkte dürfen zeitgleich nur in der im Angebot genannten Anzahl permanent (also z.B. auf die Festplatte) auf einen Rechner installiert und damit kopiert und/ oder und maximal bis zu der Anzahl, die im Angebot der SHYANN NETWORKS OHG genannt ist, gleichzeitig in den Arbeitsspeicher der einzelnen Rechner vervielfältigt werden. Es gelten die Bestimmungen des letzten Angebots / der Auftragsbestätigung der SHYANN NETWORKS OHG.
3.4 Die Software Produkte dürfen nicht in ein Netzwerk oder auf eine andere Hardware-Konfiguration, bei der sie für mehr als die vereinbarte Anzahl von Arbeitsplätzen zugänglich sind, kopiert oder installiert werden. Der Kunde kann ggf. Zusatzlizenzen erwerben, die ihm die zeitgleiche Nutzung der Software Produkte (in einem Netzwerk o. ä.) gestatten.
3.5 Der Kunde ist berechtigt, die erforderliche Anzahl von Sicherungskopien anzufertigen. Bei jeder Vervielfältigung sind die einprogrammierten Urheberrechts- und sonstigen Schutzrechtshinweise in die Kopie zu übernehmen. Die Vervielfältigung der nicht in den Computerprogrammen enthaltenen Teile der
Dokumentation und sonstiger Begleitmaterialien - auch zu Sicherungszwecken - ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SHYANN NETWORKS OHG zulässig. Soweit Sicherungskopien als Ersatz für Originalversionen der Software Produkte genutzt werden, gelten diese Lizenzbedingungen.
§ 4 Beschränkungen der Nutzungsrechte
4.1 Soweit diese Lizenzbedingungen nicht etwas anderes regeln, ist der Kunde nicht berechtigt, die
Software Produkte abzuändern, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu portieren, zurückzuentwickeln, zu
disassemblieren, zu dekompilieren oder durch sonstige Eingriffe in die Software Produkte deren
Quellcode zu ermitteln.
(a) Im Falle der Dekompilierung darf diese nur stattfinden
(aa) um anderweitig nicht erhältliche Informationen über die Schnittstellen der Software zu
erhalten. Der Kunde ist zur Dekompilierung nur berechtigt, nachdem er eine entsprechende
Anfrage an SHYANN NETWORKS OHG gestellt und diese Anfrage nicht positiv beschieden und
mit nicht vertretbaren Gründen abgelehnt wurde.
(bb) um die in der Software enthaltenen Fehler selbst zu beheben. Dies gilt nur dann, wenn die
Nutzungsrechte an der Software endgültig und vorbehaltlos übertragen wurden und SHYANN
NETWORKS OHG die Fehlerbehebung selbst abgelehnt oder innerhalb zumutbarer Fristen aus
von SHYANN NETWORKS OHG zu vertretenden Gründen nicht vorgenommen hat.
4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, auftretende Programmfehler selbst zu berichtigen, solange die
SHYANN NETWORKS OHG oder von ihr autorisierte Dritte die Fehlerbeseitigung zu marktüblichen
Bedingungen anbieten.
4.3 Die Vermietung der Software Produkte, deren Nutzung im Rahmen von Providing oder ASP sowie
die Erteilung von Unterlizenzen ist ausgeschlossen.
4.4 Die Software darf nur genutzt werden, um Daten des Kunden zu bearbeiten.
§ 5 Weitergabe der Software Produkte
Im Falle der endgültigen und vorbehaltslosen Übergabe der Software gilt:5.1 Der Kunde ist berechtigt, die Software Produkte unter gleichzeitiger Übertragung seiner Nutzungsrechte an einen Dritten weiterzugeben. Die Software Produkte dürfen nur insgesamt mit allen Produktbestandteilen (insbesondere mit sämtlichen Datenträgern, Releases, Hotfixes, Service Packs,
Dokumentation usw.) weitergegeben werden, die Weitergabe von einzelnen Bestandteilen oder Kopien der Software Produkte ist nicht gestattet. Der Dritte muss diese Lizenzbedingungen anerkennen.
5.2 Der Kunde hat der SHYANN NETWORKS OHG die Weitergabe anzuzeigen.
5.3 Mit der Übergabe erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte an den Software Produkten. Gleichzeitig erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden. Dieser ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien der Software Produkte umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für
Sicherungskopien.
5.4 Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen Überlassung besteht, die nicht Vermietung ist.
§ 6 Geheimhaltungs- und Sicherungspflichten
Der Kunde hat die Software Produkte angemessen gegen Zugriff Unbefugter zu sichern und sicherzustellen, dass Personen, die Zugang zu den Software Produkten haben, die Lizenzbedingungen und Nutzungsbeschränkungen beachten.
AGB – Teil C – Verkauf von Software Business-to-Business
§ 1 Vertragsbestandteile und Definitionen
1.1 Es gelten im Falle von Widersprüchen in der hier aufgeführten Reihenfolge:
(a) Das/die letzte aktuelle schriftliche Angebot/Auftragsbestätigung der SHYANN NETWORKS OHG.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SHYANN NETWORKS OHG, gegliedert in die Teile
Teil A Allgemeine Bestimmungen
Teil B Lizenzbestimmungen
Teil E Datenschutzerklärung
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Käufer erwirbt vom Verkäufer die im Angebot näher bezeichnete Software einschließlich der
hierin enthaltenen Datenbestände (nachfolgend die ,,Software„), sowie die zugehörige Dokumentation (in
gedruckter Form) gem. Angebot in der dort bezeichneten Sprache. Die Lizenzbestimmungen ergeben
sich aus dem Teil B der AGB.
2.2 Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände.
2.3 Für die Beschaffenheit der vom Verkäufer gelieferten Software ist ausschließlich die bei
Übergabe / Versand der Vertragsgegenstände gültige und dem Käufer bei Vertragsabschluss zur
Verfügung stehende Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich. Eine darüber hinausgehende
Beschaffenheit der Software schuldet die SHYANN NETWORKS OHG nicht. Eine solche Verpflichtung
kann der Käufer insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen
oder in der Werbung des Verkäufers und/oder des Herstellers, sowie deren Angestellten oder
Vertriebspartner herleiten, es sei denn, die SHYANN NETWORKS OHG hat die darüber hinausgehende
Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.4 Soweit Angestellte des Verkäufers vor Vertragsschluss Garantien abgeben, sind diese nur
wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung des Verkäufers schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Nutzungsumfang
3.1 Der Käufer darf die Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Geschäftsvorfälle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm i. S. des § 15 AktG verbunden sind (,,Konzernunternehmen„). Insbesondere (i) ein Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder (ii) das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der Software (z. B. als Application Service Providing) für andere als Konzernunternehmen oder (iii) die Nutzung der Software zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Käufers oder seiner Konzernunternehmen sind, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der SHYANN NETWORKS OHG erlaubt. Die gewerbliche Weitervermietung ist generell untersagt.3.2 Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen
Gebrauch notwendig ist.
§ 4 Kaufpreis, Zahlungsbedingungen
4.1 Höhe des Kaufpreises und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot.
4.2 Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar mit Rechnungsstellung, jedoch nicht vor Lieferung der
Vertragsgegenstände bzw. deren Bereitstellung zum Abruf im Netz und Information des Käufers über die
Bereitstellung.
4.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.4 Die Preise für Lieferungen schließen Transport und Verpackung bei körperlichem Versand nicht
ein. Bei Bereitstellung zum Abruf über ein Netz trägt die SHYANN NETWORKS OHG die Kosten dafür, die
Software abrufbar ins Netz zu stellen, der Käufer die Kosten für den Abruf.
§ 5 Installation, Schulung, Pflege
5.1 Für die Installation der Software verweist die SHYANN NETWORKS OHG auf die in der Dokumentation beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die beim Käufer vorhanden sein muss. Auf Wunsch des Käufers übernimmt die SHYANN NETWORKSOHG die Installation der Software auf der Basis einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten.
5.2 Sofern ein Pflegevertrag abgeschlossen wird, beginnt dieser mit der Lieferung der Vertragsgegenstände durch die SHYANN NETWORKS OHG. Mängelansprüche aufgrund des vorliegenden Vertrages werden durch den Pflegevertrag nicht berührt; sie können während des Gewährleistungszeitraumes kostenfrei nach den Bestimmungen dieses Vertrages geltend gemacht werden.
§ 6 Weitergabe
Der Käufer darf die Vertragsgegenstände einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und
endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen. Die vorübergehende
oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die
Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gilt bei
unentgeltlicher Überlassung.
§ 7 Mitwirkungs- und Informationspflichten
7.1 Der Kunde wird SHYANN NETWORKS OHG bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten unterstützen. Er wird insbesondere
- Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers.
- Der Käufer testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege erhält.
- Soweit der SHYANN NETWORKS OHG über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Käufer hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur
Verfügung stellt.
- Der Käufer gewährt der SHYANN NETWORKS OHG zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu den Vertragsgegenständen, nach Wahl des Käufers unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung. Die SHYANN NETWORKS OHG ist berechtigt zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages genutzt werden. Zu diesem Zweck darf er vom Käufer Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Vertragsgegenstände, sowie Einsicht in die Bücher und Schriften, sowie die Hard- und Software des
Käufers nehmen. Der SHYANN NETWORKS OHG ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Käufers zu gewähren.
- Der Käufer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse). Soweit der Käufer nicht ausdrücklich vorab darauf
hinweist, darf die SHYANN NETWORKS OHG davon ausgehen, dass alle Daten des Käufers, mit denen er in Berührung kommen kann, gesichert sind.
§ 8 Liefer- und Leistungszeit; Höhere Gewalt
8.1 Die Software wird mangels anderer Absprache in der bei Auslieferung aktuellen Fassung geliefert.8.2 Die SHYANN NETWORKS OHG bewirkt die Lieferung, indem er nach seiner Wahl entweder (i)
dem Käufer eine (1) Programmkopie der Software auf maschinenlesbarem Datenträger, sowie Exemplare der Dokumentation überlässt oder (ii) die Software in einem Netz abrufbar bereitstellt und dies dem Auftraggeber mitteilt, sowie ihm Exemplare der Dokumentation überlässt.
8.3 Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die SHYANN NETWORKS OHG Software und Dokumentation dem Transporteur übergibt, ansonsten der Zeitpunkt, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist
und dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird. Wird die Software oder die Dokumentation nach Gefahrübergang beschädigt oder zerstört, liefert die SHYANN NETWORKS OHG gegen Erstattung der Kopier- und Versandkosten Ersatz.
8.4 Solange die SHYANN NETWORKS OHG (i) auf die Mitwirkung oder Informationen des Käufers wartet oder (ii) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb des Verkäufers (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen, gesetzliche
Verbote oder andere unverschuldete Umstände in seinen Leistungen behindert ist (,,höhere Gewalt„), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (,,Ausfallzeit„) als verlängert und es liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine
Pflichtverletzung vor. Die SHYANN NETWORKS OHG teilt dem Käufer derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 2 Monate an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.
§ 9 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung
9.1 Die Gewähr für die Freiheit der Vertragsgegenstände von Rechten Dritter gilt nur für das
zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet
werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewähr für das Land, in dem der Käufer seinen
Geschäftssitz hat.
9.2 Die SHYANN NETWORKS OHG leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung.
Hierzu überlässt sie nach seiner Wahl dem Käufer einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder
beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn die SHYANN NETWORKS dem Käufer
zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
Die SHYANN NETWORKS ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer
zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.
9.3 Der Käufer ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand als Umgehungslösung zu übernehmen,
wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme ihm zumutbar ist.
9.4 Schlägt eine angemessene Anzahl von Versuchen zur Nacherfüllung fehl, ist der Käufer
berechtigt, angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Der Kunde hat kein Recht,
Ansprüche auf Geltendmachung von Schadensersatz und/oder Rücktritt geltend zu machen, wenn ein
unwesentlicher Mangel vorliegt. Es gelten die Definitionen des § 1 Abs.4 Lit. d. Teil A der AGB.
9.5 Behaupten Dritte Ansprüche, die den Käufer hindern, die ihm vertraglich eingeräumte
Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich und
umfassend. Er ermächtigt den Verkäufer hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich
allein zu führen. Wird der Erwerber verklagt, stimmt er sich mit der SHYANN NETWORKS ab und nimmt
Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit dessen Zustimmung vor.
Die SHYANN NETWORKS ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer
von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht
auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
9.6 Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der
Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Käufers hiervon) der Vertragsgegenstände;
die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber der SHYANN NETWORKS.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei
Personenschäden oder Rechtsmängeln i. S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien (§ 444BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz.
AGB – Teil D – Softwarepflegevertrag
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile
1.1 Eine Nutzung des Systems im Produktivbetrieb durch den Kunden, die nicht von Shyann gebilligt
wurde und die vor einer Abnahme und damit einem gemeinsamen Test der Produkte erfolgt, geschieht
ausschließlich auf Risiko des Kunden.
1.2 Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Pflegeleistungen durch die SHYANN
NETWORKS OHG hinsichtlich der in der Anlage A 1 aufgeführten Programme (nachfolgend „zu pflegende
Programme‰).
1.3 Vertragsbestandteile sind:
(a) Dieser Vertragstext.
(b) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SHYANN NETWORKS OHG, Teile A (Allgemeiner
Teil) und B (Lizenzbestimmungen) und Teil E (Datenschutzerklärung)
1.4 Im Falle von Widersprüchen gehen die in diesem Vertragstext genannten Regelungen denen des
Teil A vor. Die Regelungen des Teil A enthalten allgemeine Regelungen, die hier nicht aufgeführt wurden,
um Wiederholungen zu vermeiden.
1.5 Es gelten ferner Anlagen:
(a.) A 1: Liste der zu pflegenden Software (laufend zu aktualisieren).
(b.) A 2: Besondere Mitwirkungspflichten.
§ 2 Pflegeleistungen
Der Software-Pflegevertrag umfasst im Einzelnen die folgenden Leistungen:
2.1 Fehlerbeseitigung
SHYANN NETWORKS OHG beseitigt innerhalb der unten definierten Zeiträume gemeldete
Programmfehler. Ob ein Fehler vorliegt, richtet sich nach den für den vertragsgemäßen Einsatz in der
Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungen. Gewährleistet wird die Erbringung der vertraglich
vereinbarten Funktionen in der vereinbarten Systemumgebung. Nicht gewährleistet wird eine Funktion
der Software in einer "normalen Systemumgebung". Die große Anzahl von Kombinationsmöglichkeiten
bedingt nicht vorab einzuschätzende Unsicherheitsfaktoren, dass eine ordnungsgemäße Funktion der
Software nur in einer vertraglich vereinbarten oder zuvor getesteten Systemumgebung gewährleistet
werden kann. Die jeweils aktuellen Hinweise der SHYANN NETWORKS OHG [Pflegehinweise] über die
Systemumgebung sind unbedingt zu beachten.
Bietet SHYANN NETWORKS OHG dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Fehlern oder zur
Vermeidung von Ausfällen anderer Programme, der Anlage oder von Geräten eine neue
Programmversion oder Programmteile an, so hat der Kunde diese zu übernehmen und – wenn und
sobald es für ihn zumutbar ist – auf seiner Hardware gem. den Installationsanweisungen von SHYANN
NETWORKS OHG zu installieren.
2.2 Lieferung neuer Software
(a) SHYANN NETWORKS OHG wird die gepflegten Programme während der Vertragslaufzeit und
der Zeit der Gewährleistung an sich ändernde gesetzliche oder technische Normen im Rahmen
ihrer betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist
anpassen. Ebenfalls werden die gepflegten Programme an den jeweils gebräuchlichen Versionen
der erforderlichen Softwareumgebung (Betriebssystem und für vertragsgemäße Funktion
erforderlichen Programme) angepasst.
(b) Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Anpassung für SHYANN NETWORKS OHG mit
unzumutbaren Arbeiten verbunden ist. Die Unzumutbarkeit ist indiziert, wenn die für die
Anpassung des Programmes erforderlichen Personalkosten 10% höher liegen als bei
Vertragsabschluss, die erhöhten Personalkosten nicht durch höhere Gewinne oder anderweitige
Kosteneinsparungen kompensiert werden können und seit dem Zeitpunkt des Beginns der
Pflegeleistung mindestens ein Jahr vergangen ist. In einem derartigen Fall wird die Anpassung
nur gegen eine entsprechende zusätzliche Vergütung vorgenommen.
(c) Neue Releases: SHYANN NETWORKS OHG stellt dem Kunden neue Releases der zu
pflegenden Software zur Verfügung, sofern verfügbar und erforderlich.
(d) Die weitergehende Anpassung an Nutzungserfordernisse, die sich aus individuellen
Anforderungen des Kunden ergeben, ist nicht Teil der nach dieser Vorschrift geschuldeten
Leistung.
(e) SHYANN NETWORKS OHG kann nach billigem Ermessen bestimmen, ob die
programmtechnischen Leistungen auch durch Auslieferung von Datenträgern (einschließlich
Updates oder Upgrades des gepflegten Programms) durch Auftragserteilung an Dritte oder
durch Hinweise an das Personal des Kunden zur Eingabe von Programmänderungen oder der
Änderung von Programmparametern erbracht werden. Die Erfüllung in Form von Updates oder
Upgrades kann der Kunde ablehnen, wenn diese nicht gleiche Kompatibilität und Funktionalität
aufweisen wie das ersetzte Programm. Das Ablehnungsrecht gilt auch, wenn die Umstellung auf
die angebotene fehlerfreie Version mit unzumutbaren Kosten für den Kunden verbunden wäre,
die unmittelbar aus der Umstellung der Software folgen.
(f) Die von SHYANN NETWORKS erstellte Software besteht teilweise seit mehreren Jahren. Es
ist nicht möglich, jegliche ältere Version dieser Software fortwährend weiterzuentwickeln und zu
pflegen. SHYANN NETWORKS entwickelt und pflegt nur Programme (einschließlich der jeweils
dazugehörigen Komponenten), die entweder mit dem aktuellen oder dem letzten vorherigen
Release dieser Programme kompatibel sind. SHYANN NETWORKS wird die Kündigung der Pflege
einer Basisversion der Software (4.x oder 5.x) mit einer Frist von mindestens 18 Monaten
ankündigen.
(g) Sollte der Kunde den Wunsch haben, ältere Software zu verwenden, ist die Pflege dieser
Software nicht mehr von der Wartungspauschale gem. § 6 Abs. 1 gedeckt, sondern gesondert
nach § 4 dieser Vereinbarung zu beauftragen.
2.3 Hotline
(a) SHYANN NETWORKS OHG erbringt fernmündliche Kurzberatung bei auftretenden Fehlern,
Anwendungsproblemen, Störungen oder sonstigen Fällen von Schwierigkeiten im Zusammenhang
mit Programmabläufen der zu pflegenden Programme. Betreuungsaufgaben werden Montag bis
Freitags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt. An Samstagen, Sonntagen und deutschen
Feiertagen (es gilt die Feiertagsregelung des Bundeslandes Hamburg) wird keine Hotline
betrieben.
(b) Beratung im Sinne dieser Vorschriften ist jede problembezogene Antwort auf die Darstellung
eines software-technischen Problems des Kunden im Zusammenhang mit den zu pflegenden
Programmen.
(c) Nicht zu den Aufgaben der Hotline gehören die Klärung inhaltlicher und organisatorischer
Fragen sowie die Einweisung in die Funktionalität der Software.
(d) Vor Inanspruchnahme der Hotline hat der Kunde die Lösung des Problems im zumutbaren
Rahmen selbst zu versuchen. Insbesondere hat er dabei die Anwender-Dokumentation und die
Hilfefunktion der Software zu beachten.
§ 3 Sonstige Leistungen / Nicht von der Pauschale umfasste Leistungen
3.1 SHYANN NETWORKS OHG wird auf Wunsch des Kunden weitere Leistungen, die mit der
Software in Zusammenhang stehen, die aber nicht in den Leistungen nach § 3 dieses Pflegevertrages
enthalten sind, gegen eine separat zu vereinbarende Vergütung erbringen. Dies gilt insbesondere für
• Erbringung von Pflegeleistungen gemäß § 3 dieses Vertrages an Software, die nicht Gegenstand
der Pflegeleistung ist;
• Reisekosten und Spesen für Arbeiten und Leistungen von SHYANN NETWORKS OHG vor Ort
beim Kunden;
• Arbeiten und Leistungen im Zusammenhang mit nicht von diesem Vertrag erfassten
Programmen;
• sämtliche Arbeiten und Leistungen, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der normalen
Bürostunden (9:00-18:00 Uhr) von SHYANN NETWORKS OHG vorgenommen werden;
• Arbeiten und Leistungen, die durch unsachgemäße Behandlung der gepflegten Programme
und/oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden, beispielsweise Nichtbeachtung von
Gebrauchsanweisungen, erforderlich werden, gleichgültig, ob diese durch den Kunden, seine
Erfüllungsgehilfen oder anderen von SHYANN NETWORKS OHG nicht autorisierten Personen
erfolgt sind;
• Arbeiten und Leistungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige nicht von SHYANN NETWORKS
OHG zu vertretende Umstände erforderlich werden;
• Arbeiten und Leistungen, die im Zusammenhang mit der Installation eines an den Kunden
überlassenen Updates/Upgrades/Release notwendig sind, Einweisung und Schulung bzgl. dieser
Programmstände sowie Fracht und Versandkosten;
• Arbeiten und Leistungen, die aus geänderten bzw. neuen Nutzungsanforderungen des Kunden
resultieren;
• Leistungen zur Anpassung der Software an vom Kunden geänderte und/oder neue Anlagen,
Geräte oder Betriebssysteme;
3.2 SHYANN NETWORKS OHG ist nicht verpflichtet, Leistungen, die nicht Gegenstand dieses
Vertrages sind, insbesondere die vorstehend genannten Leistungen, zu erbringen. SHYANN NETWORKS
OHG wird sich aber im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten bemühen, den Kunden insoweit zu
unterstützen, als dies zur sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung der gepflegten Programme erforderlich ist.
§ 4 Definitionen und Service Level
Für die Fehlerbeseitigung gelten die folgenden Definitionen:4.1 Fehlerklassen: Es gelten die Definitionen des Teils A der AGB, § 1 Abs.4.
(a) Reaktionszeit ist der Zeitraum gem. Abs. 3 vom Eingang der Meldung bis zum Beginn der Fehlerbeseitigung mit der ersten Statusmeldung an den meldenden Kunden.
(b) Fehlerbehebungszeit ist der Zeitraum vom Eingang der Fehlermeldung bei der SHYANN NETWORKS bis zum Abschluss der Fehlerbeseitigung oder zumindest Installation einer für den Kunden zumutbaren Umgehungsmöglichkeit. Sie wird über die Prioritäten dargestellt, die nur eine angestrebte Problembehebungszeit festlegen, da die Fehlerbeseitigung aufgrund der unterschiedlichen Komplexität der Fehler nicht in jedem Fall innerhalb des definierten Zeitrahmens erbracht werden kann. Die Fehlerbehebungszeit ist nicht gleichzusetzen mit der Reaktionszeit. Diese bezeichnet den Zeitraum vom Eingang der Meldung über das Bestehen eines Fehlers bis zu dem Beginn mit der Arbeit, die der Fehlerbehebung dient.
4.2 Service Level
Die Durchführung der Fehlerbeseitigung erfolgt zu den regulären Geschäftszeiten von SHYANN NETWORKS von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 16.30 Uhr. Es gilt die Feiertagsregelung des Bundeslandes Hamburg.
4.3 Fehlerkategorien und Reaktionszeiten
| Level | Definition | Leistung SHYANN NETWORKS |
| 1 | Betriebsverhindernde Fehler | • Reaktionszeit: Spätestens am nächsten Werktag nach Eingang der Fehlermeldung innerhalb der regulären Geschäftszeiten.
• Fehlerbehebungszeit: SHYANN NETWORKS OHG wird mit der Fehlerbehebung innerhalb eines Werktages beginnen und solange Mitarbeiter einsetzen, bis eine Fehlerbeseitigung erfolgt oder eine für den Kunden zumutbare Umgehungslösung gefunden wurde. |
| 2 | Betriebsbehindernde Fehler | • Reaktionszeit: Spätestens am übernächsten Werktag nach Eingang der Fehlermeldung innerhalb der regulären Geschäftszeiten.
• Fehlerbeseitigungszeit: SHYANN NETWORKS OHG wird mit der Fehlerbehebung innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Fehlermeldung beginnen und solange Mitarbeiter einsetzen, bis eine Fehlerbeseitigung oder zumindest eine für den Kunden zumutbare Umgehungslösung gefunden wurde. |
| 3 | Betriebseinschränkende Fehler | • Reaktionszeit: Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Fehlermeldung.
• Fehlerbehebungszeit: SHYANN NETWORKS wird eine erste Antwort zu den Wünschen nach ergänzenden Informationen oder Klarstellung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Fehlermeldung zur Verfügung stellen und eine Umgehungslösung sowie Programmverbesserungen gegebenenfalls im Rahmen eines nachfolgenden Releases berücksichtigen. |
| 4 | Sonstige Fehler, unwesentliche Fehler, leichte Fehler | • Solche Fehler werden im Rahmen der normalen Weiterentwicklung der Software in einem der nächsten Releases behoben. |
4.4 Auftretende Fehler werden im Rahmen der Fehlermeldung von den Parteien einvernehmlich in die unter Absatz 3 genannten Fehlerkategorien klassifiziert. Erzielen die Parteien kein Einvernehmen, entscheidet SHYANN NETWORKS über die Einordnung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden.
§ 5 Vergütung
5.1 Die Pflegegebühr richtet sich nach dem letzten verbindlichen Angebot der SHYANN NETWORKS
OHG. Sie ist ausschließlich für die in § 2 Abs.2 und § 2 Abs.3 genannten Leistungen der SHYANN
NETWORKS OHG zu zahlen.
5.2 Die Pflegegebühr ist jeweils vierteljährlich im Voraus zahlbar. Sie ist jeweils zum Monatsersten
eines Quartals fällig.
5.3 Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.4 Die SHYANN NETWORKS OHG ist berechtigt, mit Wirkung zum Beginn eines Vertragsjahres eine
Anpassung der Vergütung zu verlangen. Kommt eine Einigung zwischen den Parteien über die
Anpassung der Vergütung nicht zustande, so ist die Vergütung von einem öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen zu ermitteln, der auf Antrag einer Partei von der örtlich zuständigen
Industrie- und Handelskammer zu benennen ist. Scheitert der Einigungsversuch, richtet sich die
Beendigung nach § 10 dieses Vertrages.
5.5 Zusätzliche, nicht im § 2 aufgeführte Leistungen der SHYANN NETWORKS OHG sind vom
Kunden jeweils gesondert, entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden aktuellen
Preisliste der SHYANN NETWORKS OHG zu vergüten. Die Rechnungen hierzu sind sofort fällig.
5.6 Reisekosten und Spesen sind separat zu vergüten, wenn der Kunde das Erscheinen der SHYANN
NETWORKS OHG vor Ort verlangt hat oder es sich um sonstige Leistungen im Sinne des § 3 handelt.
§ 6 Mitwirkungspflichten
6.1 Der Kunde wird SHYANN NETWORKS OHG bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten
unterstützen. Er wird insbesondere
• während der Vertragslaufzeit schriftlich einen Verantwortlichen benennen, der alle für die
Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und
Vollmachten besitzt;
• SHYANN NETWORKS OHG kann verlangen, dass der Verantwortliche Schulungen in der Nutzung
der gepflegten Programme nachweist. Fehlermeldungen haben nur durch den Verantwortlichen
oder in seiner Abwesenheit durch seinen Vertreter zu erfolgen. Er wird insbesondere
• bei Fehlermeldungen die aufgetretenen Symptome, die System- und Hardwareumgebung
detailliert beobachten und – ggf. unter Verwendung von SHYANN NETWORKS OHG gestellter
Formulare – SHYANN NETWORKS OHG einen Fehler unter Angabe von für die Fehlerbeseitigung
zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen User, Schilderung der
System- und Hardwareumgebung sowie ggf. simultan geladener Drittsoftware, und Unterlagen
melden;
• festgestellte Fehlfunktionen SHYANN NETWORKS OHG in reproduzierbarer Form auf einem
geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen;
• SHYANN NETWORKS OHG im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche
nach der Fehlerursache unterstützen und erforderlichenfalls seine Mitarbeiter zur
Zusammenarbeit mit den von SHYANN NETWORKS OHG Beauftragten anhalten;
• den für die Durchführung der Software-Pflegeleistungen von SHYANN NETWORKS OHG
beauftragten Mitarbeitern Zugang zu den Rechnern gewähren, auf denen die gepflegten
Programme gespeichert und/oder geladen sind;
• die von SHYANN NETWORKS OHG erhaltenen Programme und oder Programmteile (Patches,
Bugfixes) nach näheren Hinweisen von SHYANN NETWORKS OHG einspielen und immer die von
SHYANN NETWORKS OHG übermittelten Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung
einhalten;
• alle im Zusammenhang mit den gepflegten Programmen verwendeten oder erzielten Daten in
maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereithalten, welche eine Rekonstruktion
verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglichen;
• neu von SHYANN NETWORKS OHG gelieferte Software zunächst auf einem Testsystem zu
installieren, bevor die neue Software im Produktivbetrieb eingesetzt wird.
6.2 Bei den vorstehend genannten und den in der Anlage A 2 zum Wartungsvertrag genannten
Mitwirkungspflichten handelt es sich um Hauptleistungspflichten. Verletzt der Kunde seine
Mitwirkungspflichten, so ist SHYANN NETWORKS zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Bei
wiederholter oder schwerwiegender Pflichtverletzung ist SHYANN NETWORKS berechtigt, innerhalb
einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Ende des Folgemonats.
§ 7 Gewährleistung für die Funktionserhaltung (§ 2 Abs.1)
7.1 Nicht als fehlerhaft gilt eine Pflegeleistung, bei der SHYANN NETWORKS anstelle der
Fehlerbehebung dem Kunden eine zumutbare Ausweichlösung anbietet. Dazu ist SHYANN NETWORKSauch berechtigt, die zu pflegende Software zu ändern, sofern sich die Leistungsmerkmale der Software
für den Kunden nicht wesentlich ändern.
7.2 Gelingt es SHYANN NETWORKS OHG innerhalb einer angemessenen Frist nicht, die ihm
obliegende Verpflichtung zu erfüllen, so ist der Kunde nach Setzung und Ablauf einer weiteren
angemessenen Nachfrist berechtigt, die Pflegegebühr zu mindern. Die weitergehenden gesetzlichen
Rechte des Kunden bleiben unberührt, soweit sich aus den folgenden Absätzen nicht etwas anderes
ergibt. Das Recht auf Rücktritt oder Geltendmachung von Schadensersatz besteht nicht, sofern die
Funktionsfähigkeit der Software nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Fehler selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen
Aufwendungen zu verlangen, solange SHYANN NETWORKS OHG zur Fehlerbehebung bereit und dem
Kunden eine weitere Nachbesserung zumutbar ist.
7.4 Änderungen der Software oder der Systemumgebung
(a) Sofern der Kunde oder Dritte im Auftrag des Kunden an der vertragsgegenständlichen
Software nach der Installation oder Abnahme ändert der vertragsgegenständlichen Software
Änderungen vornehmen, denen die SHYANN NETWORKS OHG vorher nicht ausdrücklich
zugestimmt hat, obliegt der SHYANN NETWORKS OHG keine Pflicht zur Fehlerbehebung, sofern
der Kunde nicht nachweist, dass der Fehler nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und
dass diese Änderungen eine Fehleridentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.
(b) Sofern der Kunde ohne Zustimmung der SHYANN NETWORKS OHG die Systemumgebung
des Programms nach der Installation oder Abnahme der vertragsgegenständlichen Software
ändert, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass der Fehler nicht durch die Veränderung der
Systemumgebung verursacht wurde.
7.5 Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate ab Abnahme der Pflegeleistung. Dies gilt
nicht in den Fällen, in denen ein auftretender Fehler der Pflegeleistung zu einem Schaden an Leib, Leben
und Gesundheit geführt hat / oder durch den Fehler eine Garantiezusage verletzt wird und/oder der
Schaden grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wird. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
bleiben unberührt.
7.6 Hat der Kunde zehn Tage nach Abschluss der Arbeiten die Abnahme noch nicht ausdrücklich
erklärt, gilt die Abnahmeerklärung als konkludent erfolgt, wenn die SHYANN NETWORKS OHG den
Kunden auf die Folgen seines Verhaltens hinweist und der Kunde hierauf binnen einer Frist von fünf
Werktagen keine Rügen geltend macht.
§ 8 Lieferung neuer Software
8.1 Kann SHYANN NETWORKS OHG trotz Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt ihren Verpflichtungen infolge höherer Gewalt (z.B. Streik, Betriebsstörungen, die nicht von der SHYANN NETWORKS OHG zu vertreten sind) nicht nachkommen, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Das Recht des Kunden, den Vertrag zu kündigen, wenn ihm anderenfalls unzumutbare Nachteile entstehen, bleibt unberührt.
§ 9 Gewährleistung für die Lieferung neuer Software (§ 2 Abs.2)
9.1 § 377 HGB ist bei der Lieferung neuer Software zu beachten.
9.2 Sofern sich eine gesetzliche Bestimmung kurz vor der geplanten Übergabe ändert und hierdurch
die Verfügbarkeit der betroffenen Funktion im System gefährdet ist, kann SHYANN NETWORKS OHG
eine angemessene Verlängerung der Realisierungsfrist für diese Funktion verlangen.
9.3 Es gelten außerdem die Regelungen des §§ 7 Abs.1 bis Abs.5.
§ 10 Haftung
Es gelten die Regelungen des § 5 Teil A der AGB.
§ 11 Vertragsdauer, Kündigung
11.1 Der Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam und gilt zunächst
für zwei Jahre. Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von
drei Monaten vor Ablauf eines Vertragsjahres von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
11.2 Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht an der Software bleibt von einer Kündigung des
Pflegevertrages unberührt.
11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigt der Kunde wegen
Vorliegens eines wichtigen Grundes, der durch SHYANN NETWORKS zu vertreten ist, so wird ihm die
bereits bezahlte Pflegegebühr anteilig erstattet.
§ 12 Nutzungsrechte
12.1 Die Übertragung der Nutzungsrechte richtet sich nach dem Lizenzvertrag (Teil B der AGB).12.2 Das Nutzungsrecht an den Programmen, die durch die gelieferten Programme technisch ersetzt werden, erlischt innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Kunde die gelieferten Programme produktiv einsetzt, spätestens aber einen Kalendermonat nach Eingang der gelieferten Programme beim Kunden. Der Kunde ist berechtigt, zu Archivierungs- oder Sicherungszwecken jeweils eine Kopie des Programmes anzufertigen.
§ 13 Datenschutzerklärung
Sofern SHYANN NETWORKS OHG die Wartung der Software per DFÜ vornimmt und dabei nicht ausgeschlossen werden kann, dass SHYANN NETWORKS OHG mit personenbezogenen Daten verarbeitet, die von dem Kunden erhoben wurden, gelten die Regelungen des Teil E der AGB. Der Kunde ist hinsichtlich dieser Daten weisungsbefugt, SHYANN NETWORKS OHG erfüllt hier keine Aufträge zur Auftragsdatenverarbeitung, hält aber die rechtlichen Regelungen der Auftragsdatenverarbeitung ein.
AGB – Teil F – Verkauf von Hardware
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Der Kunde erwirbt von SHYANN NETWORKS OHG die im Angebot bezeichneten Geräte
(Hardware) einschließlich der im Angebot genannten Betriebssoftware (zusammen im Folgenden auch
als Produkte bezeichnet). Die Betriebssoftware ist in ausführbarer Form (Objektcode) auf den Geräten
installiert. Quellcodes werden nicht mitgeliefert. Das Angebot ist Bestandteil des Vertrages.
1.2 Für Hardware und Betriebssystem erhält der Kunde die vom Hersteller vorgesehene und
bereitgestellte Dokumentation Bedienungsanleitung/Benutzerhandbuch).
1.3 Der Kunde erhält an der auf der Hardware installierten Betriebssoftware das einfache (nicht
ausschließliche) Recht, diese auf Dauer als Bestandteil der im Angebot bezeichneten Geräte zu nutzen.
1.4 Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sind nicht
Gegenstand dieses Vertrags. Sie können auf Anfrage durch SHYANN NETWORKS OHG erbracht werden,
bleiben jedoch einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten. Auf Wunsch des Kunden kann über weitere
Leistungen des Anbieters (Beratung, Einweisung, Schulung) eine eigene Vereinbarung getroffen werden.
1.5 Hardware und Betriebssoftware können (Re-)Exportrestriktionen der USA und des U.K.
unterliegen. Hierzu sind die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Exportrestriktionen seitens des Kunden
zu beachten.
1.6 Der Kunde erwirbt das Eigentum an der Hardware und der mitgelieferten Dokumentation erst
bei vollständiger Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Vergütung. Am Betriebssystem erwirbt der
Kunde einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
§ 2 Lieferung, höhere Gewalt, Gefahrenübergang
2.1 Die Lieferung erfolgt frei Haus an die im Angebot angegebene inländische Anschrift. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung im Angebot.2.2 Mit Übergabe der Produkte an den von SHYANN NETWORKS OHG bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. SHYANN NETWORKS OHG wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende
Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.
2.3 Die Lieferfrist ist dem Angebot zu entnehmen.
2.4 Wird SHYANN NETWORKS OHG, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch höhere Gewalt insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, maximal aber um acht Wochen. Wird SHYANN NETWORKS OHG in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird SHYANN NETWORKS OHG von seinen Leistungspflichten befreit.
§ 3 Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vereinbarten Lieferzeitpunkt die Hardware ordnungsgemäß abgeliefert werden kann.3.2 Die dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten. Sie begründen im Falle ihrer Nichterfüllung ein Einrederecht. Die dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten sind jeweils im Angebot vermerkt.
3.3 Der Kunde wird die Vertragshardware nach Erhalt installieren und konfigurieren. Es ist Sache des Kunden, dass die hierfür gemäß den Richtlinien des Herstellers erforderliche System-Umgebung bereit steht. Die Richtlinien des Herstellers sind diesem Vertrag in Anlage 2 beigefügt.
§ 4 Vergütung
4.1 Der Kunde zahlt SHYANN NETWORKS OHG die in dem Angebot ausgewiesene Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.4.2 Soweit nichts anderes vereinbart, sind die in Rechnung gestellten Beträge sofort bei Lieferung fällig. Zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht oder nur teilweise, so kommt er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
4.3 Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, ist SHYANN NETWORKS berechtigt, auf die offene Geldschuld des Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz ab Verzug zu berechnen.
§ 5 Sach- und Rechtsmängel
5.1 Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Vertragsgegenstände nicht die in § 1 bezeichnete Beschaffenheit aufweisen oder sich nicht zur vertraglich vereinbarten Verwendung eignen.5.2 Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte
• verändert hat oder
• durch Dritte verändern ließ oder
• mit anderen als den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
Werden Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens des Anbieters in diesen Fällen wesentlich erhöht, so hat der Kunde den entsprechenden Mehraufwand zu vergüten.
5.3 Ansprüche wegen Mängeln von neuen Produkten (einschließlich Dokumentation) verjähren, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit handelt und/oder eine Garantiezusage und/oder der Schaden infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden, in einem Jahr nach Lieferung. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
5.4 Ansprüche wegen Mängeln von gebrauchten Produkten (einschließlich Dokumentation) verjähren, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit handeltund/oder eine Garantiezusage und/oder der Schaden infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden, binnen des im Angebot genannten Gewährleistungszeitraums nach der Lieferung. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
5.5 Etwa bekannt werdende und auftretende Mängel sind vom Kunden möglichst in Textform und unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. SHYANN NETWORKS OHG sollten die Mängel vom Käufer in möglichst nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann SHYANN NETWORKS OHG
nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass sie zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder
die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt oder einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine
Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Die Mängelbeseitigung durch SHYANN NETWORKS kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.
SHYANN NETWORKS OHG trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Erfüllungsort ist der im Angebot vermerkte Leistungsort.
Etwaiger zusätzlicher Aufwand, der dadurch bei SHYANN NETWORKS OHG entsteht, dass die Produkte vom Kunden an einen anderen Ort als den oben genannten Sitz des Kunden verbracht wurden, trägt der Kunde.
5.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Überlassungsvergütung mindern und/oder Schadensersatz verlangen.
5.7 Das Recht zum Rücktritt und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen, nicht nur unwesentlichen Mängeln.
5.8 Im Falle des berechtigten Rücktritts seitens des Kunden ist SHYANN NETWORKS OHG berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch den Kunden gezogene Nutzung der Produkte bis zur Rückabwicklung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen
Gesamtnutzungszeit ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist.
§ 6 Garantie
6.1 Leistet der Hersteller der Vertragsprodukte eine Garantie, so wird SHYANN NETWORKS OHG diese an den Kunden weitergeben. Für diese Fälle ist den Produkten eine Garantiekarte beigefügt, die derKunde verbindlich unterschrieben an SHYANN NETWORKS OHG zurückleiten wird. Der Umfang dergegebenenfalls erteilten Garantie ergibt sich aus dem Angebot i. V. m. der Garantiekarte des Herstellers.
6.2 Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Kunde im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängel direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantiebestimmungen des Herstellers beachten, insbesondere die Unversehrtheit der Vertragshardware, die Art der Meldung u. ä.
§ 7 Schadensersatz
7.1 Der Kunde trägt allein das Risiko für Schäden, die sich daraus ergeben, dass er oder einer seiner Mitarbeiter die Geräte produktiv nutzen, bevor eine Abnahme gemäß den Vorgaben des Angebots durchgeführt wurde.7.2 Eine Nutzung des Systems vor der Abnahme im ıProduktivbetrieb„ erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden. SHYANN NETWORKS OHG übernimmt keine Haftung für entgangene Gewinne, Datenverluste etc.
7.3 Dem Kunden obliegt außerdem die Pflicht, alle Daten der Systemumgebung, in der die gelieferten Geräte produktiv genutzt werden, mindestens einmal täglich zu sichern. Die Datensicherung hat nach dem aktuellen Stand der Technik zu erfolgen. Die Haftung der SHYANN NETWORKS für die
Wiederherstellung von Daten wird der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, wenn sie in der von der Kunde angegebenen Art und Weise gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.
7.4 Die Haftung wegen Schäden, die infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht werden, wird der Höhe nach auf den von den Parteien individuell vereinbarten Betrag festgelegt. Bei Fehlen einer solchen Vereinbarung ist sie auf die typische, bei Eingehung des Vertrags ersichtliche Schadenshöhe beschränkt.
Hinsichtlich von Schäden, die sich aus einer Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit oder der Verletzung einer Garantiezusage ergeben, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
7.5 Schadensersatzansprüche, die wegen einem Fehler einer Leistung oder eines Gerätes geltend gemacht werden, verjähren 12 Monate nach der Abnahme der Software. Hinsichtlich von Schäden, die sich aus einer Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit oder der Verletzung einer
Garantiezusage ergeben, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
§ 8 Allgemeine Regelungen, Vertragsbestandteile , Schriftform
8.1 Es gelten ergänzend die Regelungen des Teil I, des Teil A der AGB.8.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
8.3 Folgende Anlagen sind außerdem Vertragsbestandteil:
Anlage 1: Angebot, in dem die Geräte (Hardware) sowie die Betriebssoftware genau bezeichnet
sind.
Anlage 2: Richtlinien des Herstellers.
AGB – Teil G – Hardware- und Netzwerkwartung
§ 1 Vertragsbestandteile und Definitionen
1.1 Es gelten im Falle von Widersprüchen in der hier aufgeführten Reihenfolge:
(a) Das/die letzte aktuelle schriftliche Angebot/Auftragsbestätigung der SHYANN NETWORKS
OHG.
(b) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SHYANN NETWORKS OHG, gegliedert in die Teile
- Teil A: Allgemeine Bestimmungen
- Teil E Datenschutzerklärung
- Anlage 1 - Liste der zu wartenden Hardware
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme der Vollwartung der in der Anlage 1 zu diesem Vertrag aufgeführten EDV-Geräte und -Anlage (nachfolgend: ,,Vertragsgeräte„) durch die SHYANN NETWORKS OHG.2.2 Die SHYANN NETWORKS OHG erbringt im Rahmen dieses Vertrages die folgenden Leistungen:
2.2.1 Fehlerbehebung (einschl. Ferndiagnose und -wartung);
2.2.2 Austausch von Verschleißteilen gegen Gebühr;
2.2.3 Hotline-Unterstützung;
2.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beider Parteien gelten daneben nicht; dies gilt auch dann, wenn den Bestimmungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 3 Allgemeine Bestimmungen für die Leistungserbringung
3.1 LeistungsvoraussetzungenDie SHYANN NETWORKS OHG ist nur zur Wartung solcher Geräte verpflichtet, die sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und an einem geeigneten Betriebsort aufgestellt sind. Als technisch einwandfrei gilt das Gerät, wenn es von Anbeginn seiner Inbetriebnahme ohne Unterbrechung von der
SHYANN NETWORKS gewartet und nur mit ihrer Zustimmung verändert oder an einen anderen Aufstellungsort als dem Vereinbarten verbracht worden ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann die SHYANN NETWORKS OHG die eigene Leistung nach eigener Wahl davon abhängig machen,
dass der Kunde den durch die Änderung verursachten Mehraufwand nach der jeweils gültigen Preisliste der SHYANN NETWORKS OHG erstattet.
3.2 Leistungszeitraum
3.2.1 Die SHYANN NETWORKS OHG erbringt Leistungen nur während ihrer üblichen
Geschäftszeiten (werktags von Montag bis Freitag 9:00 Uhr –18:00 Uhr, Samstag kein
Arbeitstag).
3.3.2 Außerhalb dieser Geschäftszeiten erbringt die SHYANN NETWORKS OHG auf Wunsch
des Kunden Leistungen auf Basis separater Vereinbarung.
3.3 Leistungsort und Umsetzung
3.3.1 Leistungsort für die Wartung der Geräte ist die im Angebot genannte Betriebsstätte des Kunden und der dort angegebene Installationsort. Im Bedarfsfall ist die SHYANN NETWORKS OHG berechtigt, die Wartungsarbeiten in einer ihren Werkstätten durchzuführen.
3.3.2 Die Umsetzung von Geräten an einen anderen als den im Wartungsschein genannten Leistungsort ist der SHYANN NETWORKS OHG durch den Kunden spätestens zwei Monate vorher schriftlich mitzuteilen. Jede Umsetzung von Servern oder sonstigen netzwerkrelevanten Systemteilen hat durch die SHYANN NETWORKS OHG zu erfolgen.
3.3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die SHYANN NETWORKS OHG schriftlich von einer veranlassten Umsetzung von Geräten an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Leistungsort, etwa im Rahmen einer Geschäftssitzverlegung, zu informieren. Beeinflusst die Umsetzung den Aufwand für die Erbringung der Leistung, so ist die SHYANN NETWORKS berechtigt, seine Zustimmung zur Umsetzung der Geräte an einen anderen als den ursprünglich
vereinbarten Leistungsort von der Zahlung einer den veränderten Verhältnissen angemessenen Vergütung abhängig zu machen.
3.3.4 Führt die Umsetzung zu einem für die SHYANN NETWORKS OHG unzumutbaren, zusätzlichen Aufwand, wird sie ihre Zustimmung hierzu rechtzeitig vorher schriftlich verweigern. Die Verpflichtung der SHYANN NETWORKS OHG zur Wartung der von der Umsetzung betroffenen Geräte endet in diesem Fall mit dem Tag der Umsetzung; der Kunde bleibt bis zum Vertragsende zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
3.4 Erweiterungen des Leistungsumfangs
Im Falle einer aufgrund technischer oder gesetzlicher Neuerungen erforderlichen Veränderung, Ergänzung, Erweiterung oder Neubeschaffung der gesamten oder wesentlichen Teile der EDV-Anlage wird die SHYANN NETWORKS OHG den Kunden hierauf rechtzeitig schriftlich hinweisen. Auf Wunsch
und Kosten des Kunden wird die SHYANN NETWORKS OHG der SHYANN NETWORKS OHG die für eine Veränderung entstehenden Kosten in einem neuen Angebot darlegen.
3.5 Änderungen und Ergänzungen von Geräten
Der Kunde ist zu eigenmächtigen Änderungen oder Ergänzungen von gewarteten Geräten nicht berechtigt; geplante Veränderungen der Geräte sind der SHYANN NETWORKS OHG schriftlich vorher anzukündigen. Nachteile, die sich aus Änderungen oder Erweiterungen ergeben, die nicht von der
SHYANN NETWORKS OHG oder in Abstimmung mit ihm vorgenommen wurden, insbesondere Beeinträchtigungen der Betriebssicherheit, trägt der Kunde. Die SHYANN NETWORKS OHG ist zur vorzeitigen fristlosen Einstellung der Wartung hinsichtlich geänderter oder erweiterter Geräte
berechtigt, wenn die Leistung durch Änderungen oder Erweiterungen nicht unerheblich erschwert wird und der Kunde den ursprünglichen Zustand der Geräte trotz Aufforderung der SHYANN NETWORKS OHG nicht innerhalb angemessener Frist wiederherstellt. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der
vereinbarten Vergütung weiterhin verpflichtet und ist nicht zu einer außerordentlichen (Teil-) Vertragskündigung berechtigt.
3.6 Gerätedokumentation
Der Kunde erhält sämtliche Geräteherstellerdokumentationen für die Vertragsgeräte; sie sind in der
Anlage 2 zu diesem Vertrag aufgelistet; oder bekommt eine Internetadresse genannt, von der er sich die
Dokumentation selbst verschaffen kann.
§ 4 Instandsetzung
4.1 Die SHYANN NETWORKS OHG beseitigt gemeldete Störungen innerhalb angemessener Frist; nach Eingang der Fehlermeldung teilt die SHYANN NETWORKS OHG dem Kunden mit, wann und innerhalb welchen Zeitrahmens sie den gemeldeten Fehler beseitigen wird. Unterbleibt eine für die SHYANN NETWORKS OHG nachvollziehbare Beschreibung des Fehlers, wird die SHYANN NETWORKS OHG den Kunden auf die Mängel der Fehlerbeschreibung hinweisen und nach Ablauf der ggf. durchzuführenden eigenen Analyse einen neuen Zeitrahmen für die Fehlerbeseitigung nennen.4.2 Die SHYANN NETWORKS OHG ist berechtigt, dem Kunden eine Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung zu stellen, wenn ihr die Reparatur eines gewarteten Gerätes nicht zugemutet werden kann (Opfergrenze) und dem Kunden die Nutzung einer Umgehungslösung zumutbar ist.
4.3 Die Pflicht zu Instandsetzungsarbeiten sowie der Stellung einer Ersatz- oder Umgehungslösung entfällt gänzlich, wenn sich der Fehler oder die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigen lässt. In diesem Fall ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.
4.4 Im Falle der Fernwartung sind die Regelungen über den Datenschutz gem. Teil F der AGB anwendbar.
§ 5 Instandhaltung
5.1 Gegenstand der Instandhaltungsmaßnahmen sind Arbeiten, die der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Vertragsgeräte durch Gerätepflege dienen sowie der Austausch defekter oder nicht mehr sicher funktionsfähiger Verschleißteile. Welche Teile Verschleißteile sind, wird über die Liste ıVerschleißteile„ klargestellt. Ausgetauschte Verschleiß- und Ersatzteile gehen in das Eigentum der SHYANN NETWORKS OHG über.5.2 Im Rahmen der vereinbarten Wartungspauschale übernimmt die SHYANN NETWORKS OHG auch anfallende Konfigurations- oder Installationsarbeiten. Erforderliche Konfigurations- und Installationsarbeiten, die einen darüber hinausgehenden Zeitaufwand verursachen würden, meldet die SHYANN NETWORKS OHG dem Kunden; dabei unterbreitet er der SHYANN NETWORKS OHG – soweit für ihn möglich und zumutbar – ein Angebot zur Übernahme der Tätigkeiten, das die zu erbringende Leistung und den Stunden- und Materialaufwand spezifiziert beschreibt und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag enthält.
5.3 Die SHYANN NETWORKS OHG führt die vorbeugende regelmäßige Inspektion nach Maßgabe der jeweiligen Geräteherstellervorschriften durch.
Die SHYANN NETWORKS OHG führt eine vorbeugende Inspektion im Rahmen von Maßnahmen zur Instandsetzung, mindestens aber halb- oder vierteljährlich durch.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde wird die SHYANN NETWORKS OHG bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Erbringung der im Auftrag oder der nachfolgend aufgeführten Pflichten unterstützen. Die Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten. Die SHYANN NETWORKS OHG kommt nicht inVerzug, solange der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Die SHYANN NETWORKS OHG kann den Kunden ihre Unterstützung bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten anbieten oder alternativ nach entsprechender Erklärung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
Der Kunde ist zu folgenden Leistungen grundsätzlich verpflichtet:
6.1.1 Der Kunde wird während der gesamten Vertragslaufzeit schriftlich einen Verantwortlichen benennen, der alleine zur Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung, zur Fehlermeldung und zur Kommunikation mit der SHYANN NETWORKS OHG berechtigt ist und alle für die Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt. Der Kunde kann die Person des Verantwortlichen jederzeit ändern, muss die SHYANN NETWORKS hiervon aber unverzüglich unterrichten.
6.1.2 Der Kunde ist für die mindestens arbeitstägliche Sicherung des gesamten Datenbestandes verantwortlich. Im Falle von durchzuführenden Instandsetzungs- und - haltungsmaßnahmen wird der Kunde darüber hinaus den gesamten Datenbestand vor Beginn der Arbeiten komplett sichern.
6.1.3 Der Kunde wird die SHYANN NETWORKS OHG bei Fehlern unverzüglich informieren, die aufgetretenen Symptome, die System- und Hardwareumgebung detailliert beobachten und – ggf. unter Verwendung von durch die SHYANN NETWORKS OHG bereitgestellten Formulare – einschließlich dazugehöriger Daten und Speicherinhalte melden.
6.1.4 Der Kunde wird den von der SHYANN NETWORKS OHG Beauftragten den Zugang zum Einsatzort ermöglichen und seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit der SHYANN NETWORKS OHG und/oder etwaigen Erfüllungsgehilfen anhalten soweit zur Erbringung der Leistung erforderlich. Die technische Hilfeleistung des Kunden muss gewährleisten, dass mit der Leistungserbringung unverzüglich nach Ankunft der SHYANN NETWORKS OHG begonnen und diese ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann.
6.1.5 Der Kunde wird die von der SHYANN NETWORKS OHG erhaltenen Anweisungen hinsichtlich der Systembedienung bzw. Vorschläge zur Fehlersuche und -behebung ausführen.
6.1.6 Der Kunde stellt erforderliche Arbeits- und Aufenthaltsräume (einschl. sanitärer Einrichtungen), Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bereit.
6.1.7 Der Kunde trägt Kommunikationskosten und Fernsprechverbindungen und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung.
6.1.8 Der Kunde wird im Bedarfsfall eine Gelegenheit zur geschützten Lagerung von Materialien in Arbeitsnähe der SHYANN NETWORKS OHG kostenlos zur Verfügung stellen.
6.2 Gelten für den Betrieb des Kunden oder den Aufstellungsort der Geräte einschließlich der stationären Verbindungen besondere Sicherheitsauflagen, wie z. B. die Durchführung der Arbeiten unter Hilfestellung eines zweiten Mannes, so wird der Kunde rechtzeitig und ohne Mehraufwand für die SHYANN NETWORKS OHG die notwendigen Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen.
6.3 Kann eine Instandsetzungsmaßnahme aus im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Gründen nicht oder nur verspätet durchgeführt werden, insbesondere weil:
6.3.1 die obengenannten Pflichten des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erbracht wurden oder
6.3.2 der durch den Kunden gemeldete Fehler bei der Vor-Ort-Inspektion tatsächlich nicht aufgetreten ist oder
6.3.3 der Kunde einen vereinbarten Termin versäumt hat, wird die SHYANN NETWORKS OHG dem Kunden den hierdurch entstandenen und zu belegenden
Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Rechnung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, in diesem Fall weitere Ansprüche wegen verspäteter Leistung der SHYANN NETWORKS OHG geltend zu machen.
§ 7 Abnahme
Die Abnahme wird im Arbeitsprotokoll durch den Kunden erklärt. Erfolgt keine ausdrückliche Annahme, so gilt die Abnahme als erklärt, wenn der Kunde die gewarteten Geräte über einen Zeitraum von 10 Werktagen ohne Reklamation nutzt und die SHYANN NETWORKS OHG den Kunden auf die Folgen seines Verhaltens hingewiesen hat.
§ 8 Ansprüche bei mangelhafter Leistung
8.1 Soweit die SHYANN NETWORKS OHG eine Umgehungslösung zur Verfügung stellt, gilt die erbrachte Leistung nicht als mangelhaft; in diesem Zusammenhang ist die SHYANN NETWORKS OHG auch berechtigt, Veränderungen an der Konfiguration der Vertragsgeräte vorzunehmen, wenn und soweit die Betriebsfähigkeit der Vertragsgeräte einzeln oder insgesamt dadurch nicht beeinträchtigt wird und dem Kunden die Nutzung der Umgehungslösung zumutbar ist.8.2 Ist eine nach diesem Vertrag zu erbringende Leistung mangelhaft, ist die SHYANN NETWORKS OHG zur Nacherfüllung verpflichtet; diese kann durch Überlassung einer Ersatz- oder Umgehungslösung erfolgen. Schlägt eine angemessene Anzahl von Nacherfüllungsversuchen fehl, ist der Kunde nach
Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Wartungspauschale zu mindern. Zur Kündigung des Vertrages insgesamt ist der Kunde nur berechtigt, wenn die fehlerhafte Leistung oder die erfolglose Fehlerbeseitigung die Betriebsfähigkeit der Vertragsgeräte vollständig oder wesentlich
einschränkt. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt
8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Fehler selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
8.4 Die vorstehenden Ansprüche erlöschen, wenn der Kunde oder Dritte an den Vertragsgeräten Änderungen vornehmen, denen die SHYANN NETWORKS OHG vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Kunde nachweist, dass auftauchende Fehler oder Störungen
nicht auf die Veränderungen zurückzuführen sind und dass diese die Fehleridentifizierung und - beseitigung nicht erschwert haben.
8.5 Die vorstehenden Ansprüche erlöschen auch, wenn der Kunde von der SHYANN NETWORKS OHG erbrachte Leistungen nicht unverzüglich testet und dabei auftauchende oder erkennbare Fehler nicht unverzüglich der SHYANN NETWORKS OHG meldet und beschreibt.
8.6 Die Verjährungsfrist für vorstehende Ansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Dies gilt nicht im Falle dessen, dass ein Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und/oder durch den Fehler eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und/oder Gesundheit verursacht wurde und/oder eine Garantiezusage verletzt wurde. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
8.7 Weitergehende oder hierneben bestehende Gewährleistungsansprüche des Kunden aufgrund der den Vertragsgeräte zugrundeliegenden Vertragsbeziehungen mit Geräteherstellern und -lieferanten bleiben durch nachfolgende Regelung unberührt.
§ 9 Haftung
Die Regelungen über die Haftung ergeben sich aus dem Teil A der AGB.
§ 10 Vergütung
10.1 Alle nach vorstehender Vereinbarung auf Aufwandsbasis abzurechnenden Leistungen werden nach den in Anlage 5 aufgeführten Stunden-, Tages- und Spesensätzen abgerechnet. Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien durch separate Vereinbarung ausdrücklich andere Stunden-, Tages- undSpesensätze vereinbaren.
10.2 Gegenstand separater Vergütung auf Basis der Beschaffungskosten (Alternative: auf Basis handelsüblicher Verkaufspreise) sind:
10.2.1 Auszutauschende Verschleiß- und Ersatzteile (siehe Anlage)
10.2.2 Lieferung und der Austausch von Verbrauchsteilen (z. B. Farbbänder, Tintenpatronen, Batterien);
10.2.3 die Zurverfügungstellung von Ersatzgeräten für Vertragsgeräte, die aufgrund längerfristiger Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen erforderlich und vom Kunden angefordert werden;
10.2.4 Telekommunikations- und sonstige, in Zusammenhang mit Instandhaltungsmaßnahmen
anfallende besondere Kosten, die nicht durch Beistellungen des Kunden abgedeckt werden
konnten;
10.2.5 alle Kosten für den erforderlichen Transport von Vertragsgeräten zum Auftragnehmer, sowie Fahrt-, Spesen- und Übernachtungskosten der SHYANN NETWORKS OHG.
10.3 Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Der Vertrag wird mit beiderseitiger Unterschrift wirksam und gilt zunächst für ein Jahr. Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund oder wegen schwerwiegender Vertragsverletzung bleibt unberührt.
